Vertragsgegenstand
Dieser Vertrag hat die Organisation, Verwaltung und tatsaechliche Durchfuehrung einer individuellen Pauschalreise zum Gegenstand, gemaess Koeniglichem Gesetzesdekret 1/2007 vom 16. November und Gesetz 7/1998 vom 13. April, und umfasst ausschliesslich die in diesem Dokument enthaltenen und beschriebenen Leistungen.
Die Reise wird von WAYURE TRAVEL, SOCIEDAD LIMITADA (nachfolgend "WAYURE") als Veranstalter organisiert und durchgefuehrt, mit Geschaeftssitz in Rua Fernando III o Santo 32, 15701 Santiago de Compostela (A Coruna), Spanien, USt-IdNr. ES B67844159, Lizenz XG-803, E-Mail hello@wayure.com.
Im Gesamtpreis der gebuchten Reise sind ausschliesslich die ausdruecklich als solche bezeichneten Leistungen enthalten. Jede Leistung, Taetigkeit oder Kosten, die nicht ausdruecklich als eingeschlossen angegeben sind, gelten als ausgeschlossen und gehen ausschliesslich zu Lasten des Reisenden.
Dieser Vertrag stellt das einzige gueltige Vertragsdokument zwischen den Parteien hinsichtlich der Organisation und Durchfuehrung der Reise dar.
Vertragsabschluss
Dieser Vertrag enthaelt vollstaendig, klar und erschoepfend alle Bedingungen, Leistungen und Merkmale der vom Reisenden gebuchten Pauschalreise.
Keine Leistung, kein Service und kein Merkmal, die in Beschreibungsprogrammen, PDF-Dokumenten, Webseiten, E-Mail-Mitteilungen, Nachrichten oder Werbematerialien angegeben sind, gelten als im Reisepreis enthalten, sofern sie nicht ausdruecklich in diesem Vertrag oder seinen Anlagen aufgefuehrt sind.
Der Vertrag gilt als abgeschlossen und rechtsverbindlich fuer beide Parteien nach der Unterzeichnung durch elektronische Signatur durch den Reisenden und dem Eingang der vorgesehenen Zahlung bei WAYURE.
Beginn der operativen Abwicklung
WAYURE wird die endgueltige operative Abwicklung der Reise, einschliesslich der Bestaetigung der Unterkuenfte und der geplanten Leistungen, ausschliesslich nach Eingang der Zahlung aufnehmen:
- einer Anzahlung in Hoehe von 30% des Gesamtpreises der Landleistungen, zuzueglich der vollstaendigen Bezahlung eventuell enthaltener Transportleistungen, wenn die Buchung mehr als 30 Tage im Voraus erfolgt;
- des gesamten Reisepreises, wenn die Buchung weniger als 30 Tage vor dem Abreisedatum erfolgt.
Ohne die vorgesehenen Zahlungen ist WAYURE nicht verpflichtet, mit der Bestaetigung oder Organisation der Reise fortzufahren. Nachtraegliche Nichtverfuegbarkeiten von Leistungen koennen WAYURE nicht angelastet werden.
Reisekosten
Die Gesamtkosten der Reise, einschliesslich aller anfallenden Steuern, sind auf Seite 1 des individuellen Vertrags angegeben und stellen die Gesamtverguetung fuer die gebuchten Leistungen dar.
Der Reisepreis umfasst nicht, beispielhaft und nicht abschliessend:
- Kurtaxen, lokale Abgaben oder Gebuehren, die von Unterkuenften oder oertlichen Behoerden erhoben werden und vom Reisenden direkt zu entrichten sind;
- Leistungen, Aktivitaeten oder Kosten, die nicht ausdruecklich als im Vertrag enthalten angegeben sind;
- Eventuelle zusaetzliche Kosten, die sich aus nachtraeglichen Anfragen oder Aenderungen der gebuchten Leistungen ergeben.
3.1 Bedingungen fuer Minderjaehrige
Die eventuelle Anwendung ermaessigter Konditionen fuer Kinder oder Minderjaehrige wird im Einzelfall geprueft, basierend auf Alter, Reiseart und den von den Leistungstraegern angewandten Bedingungen. Ohne besondere Angaben gilt der volle Preis.
Zahlungsfristen und -methoden
4.1 Fristen
Zum Zeitpunkt der Buchung ist der Reisende verpflichtet, eine Anzahlung in Hoehe von 30% des Gesamtpreises der Landleistungen zu leisten, zuzueglich der vollstaendigen Bezahlung eventuell enthaltener Transportleistungen (Flugtickets, Bahntickets usw.) vor deren Ausstellung.
Der Restbetrag von 70% muss spaetestens 30 Tage vor dem Abreisedatum gezahlt werden. Die Nichtzahlung innerhalb der festgelegten Fristen fuehrt zur automatischen Vertragsaufloesung aufgrund eines dem Reisenden zurechenbaren Umstands, unter Anwendung der in Artikel 9 vorgesehenen Strafen.
4.2 Aenderungen bei Transportleistungen
Sollten sich die Transportpreise vor dem endgueltigen Kauf aendern, wird WAYURE den Reisenden umgehend informieren. Dieser kann den neuen Betrag akzeptieren oder unter Anwendung der Stornierungsgebuehren von der Reise zuruecktreten. Die dem Reisenden mitgeteilten Aenderungen beschraenken sich auf die tatsaechliche Erhoehung durch den Befoerderer, ohne jeglichen Aufschlag seitens WAYURE.
4.3 Zahlungsmethoden
Zahlungen koennen geleistet werden durch:
- Bankueberweisung auf die angegebenen Kontodaten;
- Kredit- oder Debitkarte ueber das virtuelle POS von Abanca;
- Online-Zahlungsplattformen (z.B. Stripe), die von WAYURE bereitgestellt werden.
WAYURE stellt fuer jede geleistete Zahlung eine ordnungsgemaesse Quittung aus.
4.4 Bearbeitungsgebuehr
Vor der Vertragsunterzeichnung verlangt WAYURE die Zahlung einer Bearbeitungsgebuehr (die bei Vertragsunterzeichnung vom Gesamtpreis abgezogen wird):
| Typ | Betrag |
|---|---|
| Reisen bis 15 Tage · max. 5 Teilnehmer | EUR 129,00 |
| Reisen ab 16 Tagen oder mehr als 5 Teilnehmer | EUR 249,00 |
Die Gebuehr ermoeglicht es WAYURE, mit der Verfuegbarkeitssuche zu beginnen, Reiseleistungen zu sichern und erste Organisationskosten zu decken.
Die Bearbeitungsgebuehr ist nicht erstattungsfaehig bei Ruecktritt des Reisenden, Nichtunterzeichnung des Vertrags oder Unmoeglickeit der Durchfuehrung aus Gruenden, die dem Reisenden zuzurechnen sind.
Sie wird nur erstattet, wenn WAYURE keine Verfuegbarkeit fuer die angefragten Daten finden kann (Erstattung innerhalb von 14 Werktagen nach der Ruecktrittserklaerung).
Preisanpassung
Der Reisepreis kann sowohl nach oben als auch nach unten angepasst werden, ausschliesslich in folgenden Faellen:
- a) Aenderungen der Transportpreise aufgrund von Treibstoff- oder sonstigen Energiekosten;
- b) Aenderungen der Steuern oder Abgaben auf Reiseleistungen (Kurtaxen, Hafen- und Flughafengebuehren, kommunale Zuschlaege);
- c) Wechselkursaenderungen, sofern der Preis einer oder mehrerer Leistungen in einer anderen Waehrung als dem Euro angegeben ist.
Die Anpassung kann mit einer Mindestfrist von 20 Tagen vor Abreise vorgenommen werden und wird dem Reisenden klar und begruendet mitgeteilt.
Nach Bestaetigung der Reise und Unterzeichnung des Vertrags fuehren nachtraegliche Wechselkursaenderungen nicht zu Preisaenderungen; der vereinbarte Preis bleibt fuer die gesamte Vertragsdauer festgelegt und von WAYURE garantiert.
Reisepaesse, Visa und gesundheitliche Anforderungen
WAYURE stellt nach Moeglichkeit allgemeine Informationen ueber die Einreisebestimmungen der Ziellaender zur Verfuegung. Diese Informationen sind rein informativer Natur und ersetzen nicht die offiziellen Pruefungen.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Reisenden, vor der Abreise alle erforderlichen Dokumente zu beschaffen, einschliesslich, aber nicht beschraenkt auf:
- Reisepass, gueltig und den Anforderungen der Ziel- und Transitlaender entsprechend;
- Etwaige Einreisevisa, Reisegenehmigungen oder Sonderbewilligungen;
- Gesundheitszeugnisse, obligatorische oder empfohlene Impfungen, aerztliche Tests.
Fuer minderjaehrige Reisende (unter 18 Jahren) ist eine schriftliche, von beiden Elternteilen oder gesetzlichen Vormunden unterzeichnete Genehmigung obligatorisch, sofern erforderlich.
Etwaige Schaeden, Kosten, Strafen oder Rueckfuehrungen aufgrund fehlender oder nicht konformer Dokumentation gehen ausschliesslich zu Lasten des Reisenden.
Offizielle Quellen: Aussenministerium Ihres Landes · Botschaften und Konsulate der Ziellaender · who.int (WHO) fuer Gesundheitsinformationen
6.1 Verantwortung des Reisenden
Der Reisende erkennt an, allein verantwortlich fuer die Ueberpruefung der aktuellen Anforderungen zu sein und dass sich diese auch kurzfristig aendern koennen. WAYURE ist nicht verantwortlich fuer Aenderungen der Einreise-, Gesundheits- oder Sicherheitsanforderungen, die nach Vertragsabschluss eintreten.
Vertragsaenderungen
WAYURE verpflichtet sich, die im vorliegenden Vertrag enthaltenen Leistungen nicht einseitig zu aendern, es sei denn, die Aenderungen sind unwesentlicher Natur.
WAYURE behaelt sich das Recht vor, die Unterkuenfte unter Wahrung der Kategorien, des Qualitaetsniveaus und der Gesamtmerkmale des vereinbarten Erlebnisses zu aendern, sofern dies aus organisatorischen Gruenden oder aufgrund der Verfuegbarkeit erforderlich ist. Solche Aenderungen stellen, sofern sie den vereinbarten Standards entsprechen, keine wesentliche Vertragsaenderung dar.
Sollten wesentliche Aenderungen erforderlich werden, wird WAYURE den Reisenden umgehend schriftlich benachrichtigen. Der Reisende nimmt zur Kenntnis, dass solche Aenderungen kein Recht auf straffreien Ruecktritt begruenden: Ein etwaiger Ruecktritt fuehrt zur Anwendung der in den Artikeln 8 und 9 vorgesehenen Strafen.
Ohne fristgerechte Ruecktrittserklaerung gelten die Aenderungen als automatisch akzeptiert.
Vertragsaufloesung
8.1 Ruecktritt durch den Reisenden
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zuruecktreten, vorbehaltlich der in Artikel 9 vorgesehenen Strafen.
Die Ruecktrittserklaerung muss ausschliesslich schriftlich per E-Mail an support@wayure.com erfolgen, unter Anforderung einer Empfangsbestaetigung von WAYURE. Das Eingangsdatum dient als Bezugspunkt fuer die Berechnung der anwendbaren Strafen.
8.2 Kuendigung durch WAYURE
Die Nichtzahlung, auch teilweise, der faelligen Betraege innerhalb der festgelegten Fristen stellt einen Grund fuer die automatische Vertragsaufloesung dar, ohne Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Betraege.
WAYURE kann den Vertrag auch kuendigen, wenn es vor Reisebeginn nicht moeglich ist, die vertraglichen Leistungen aufgrund von unvermeidbaren und aussergewoehnlichen Umstaenden zu erbringen. In diesem Fall wird WAYURE die vollstaendige Rueckerstattung der gezahlten Betraege vornehmen, ohne weitere Entschaedigungspflichten, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen.
Stornierung und Strafen
9.1 Stornierung durch den Reisenden
Der Reisende kann die Reise jederzeit vor dem Abreisedatum stornieren. Die Stornierung muss ausschliesslich schriftlich an support@wayure.com mitgeteilt werden und wird ab dem Datum des Eingangs bei WAYURE wirksam.
Die Stornierungsgebuehren werden auf der Grundlage der Tage zwischen Eingang der Mitteilung und dem Abreisedatum bestimmt:
| Frist vor Abreise | Angewandte Strafe |
|---|---|
| Mehr als 30 Tage vorher z.B. 32 Tage vorher | 30% des Gesamtpreises der Landleistungen, zuzueglich des vollen Betrags bereits erworbener Transportleistungen (einschliesslich Provisionen und Verkaufsgebuehren) |
| Innerhalb von 30 Tagen vor Abreise z.B. 28 Tage vorher | 100% der gesamten Reisekosten, einschliesslich aller im Vertrag enthaltenen Leistungen |
Bereits erworbene und von Natur aus nicht erstattungsfaehige Leistungen (Flugtickets, Versicherungen, bestaetigte nicht stornierbare Leistungen) koennen in keinem Fall erstattet werden und gehen vollstaendig zu Lasten des Reisenden.
Die Strafen gelten unabhaengig vom Stornierungsgrund. Hat der Reisende eine Versicherungspolice mit Stornierungsschutz abgeschlossen, kann die eventuelle Erstattung ausschliesslich bei der Versicherungsgesellschaft im Rahmen der Police beantragt werden. WAYURE ist in keinem Fall verpflichtet, die angewandten Strafen zu erstatten.
9.2 Stornierung aus Gruenden, die WAYURE zuzurechnen sind
Wenn WAYURE vor Reisebeginn nicht in der Lage ist, den Vertrag aus Gruenden zu erfuellen, die der eigenen Organisation zuzurechnen sind, gilt der Vertrag als aufgeloest und WAYURE wird eine vollstaendige Erstattung der vom Reisenden gezahlten Betraege vornehmen, ohne weitere Entschaedigungen, sofern nicht durch geltendes Recht anders vorgesehen.
Reisedurchfuehrung und Nichtkonformitaet
WAYURE ist fuer die ordnungsgemaesse Ausfuehrung aller in der Pauschalreise enthaltenen Leistungen verantwortlich, im Rahmen des Artikels 161 des Koeniglichen Gesetzesdekrets 1/2007.
Der Reisende ist verpflichtet, WAYURE unverzueglich ueber jede Abweichung oder Nichtkonformitaet zu informieren, die waehrend der Leistungserbringung festgestellt wird, damit WAYURE so schnell wie moeglich Abhilfe schaffen kann. Die Mitteilung soll ueber die bereitgestellten Assistenzkontakte erfolgen oder, ersatzweise, per E-Mail an support@wayure.com.
Die unterlassene oder verspaetete Meldung von Nichtkonformitaeten kann sich auf die Bewertung der Haftung von WAYURE und auf das etwaige Recht des Reisenden auf Preisminderung oder Schadensersatz auswirken.
WAYURE haftet nicht fuer Leistungsstoerungen, die auf das Verhalten des Reisenden, auf Handlungen Dritter, die nicht am Vertrag beteiligt sind, oder auf unvermeidbare und aussergewoehnliche Umstaende zurueckzufuehren sind.
Ausuebung der Rechte und Verjaehrung
Das Recht des Reisenden, wegen Vertragsverletzung oder mangelhafter Ausfuehrung der Reiseleistungen zu klagen, unterliegt den Verjaehrungsfristen, die in der geltenden Gesetzgebung ueber Pauschalreisen vorgesehen sind.
Gemaess Artikel 169 des Koeniglichen Gesetzesdekrets 1/2007 vom 16. November (konsolidierte Fassung des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der Verbraucher und Nutzer) betraegt die Verjaehrungsfrist zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem die Klage haette erhoben werden koennen.
Insolvenzschutz
WAYURE hat gemaess der geltenden Gesetzgebung ueber Pauschalreisen eine Insolvenzschutzgarantie abgeschlossen, die die Erstattung der von den Reisenden geleisteten Zahlungen und gegebenenfalls deren Rueckbefoerderung sicherstellt.
| Gesellschaft | CATALANA OCCIDENTE, S.A. DE SEGUROS Y REASEGUROS |
| Policen-Nr. | N-10.462.664-Q |
| Sitz | Paseo de la Castellana 4, 28046 Madrid, Spanien |
| Telefon | +34 932 220 212 |
Die genannte Garantie deckt die Insolvenzrisiken des Veranstalters im Rahmen und unter den Bedingungen der geltenden Gesetzgebung ab. Eine Kopie des Garantiezertifikats wird dem Reisenden zusammen mit diesem Vertrag zur Verfuegung gestellt und ist wesentlicher Bestandteil desselben.
Reiseassistenz
WAYURE garantiert dem Reisenden Unterstuetzung waehrend aller Phasen der Reise, im Rahmen und gemaess den Modalitaeten der geltenden Gesetzgebung und dieses Vertrags. Der Reisende ist verpflichtet, etwaige Probleme umgehend zu melden, damit WAYURE so wirksam wie moeglich eingreifen kann.
| Telefon Italien | +39 391 7513937 |
| Telefon Spanien | +34 683 319 620 |
| E-Mail Assistenz | support@wayure.com |
| E-Mail allgemein | hello@wayure.com |
Die von WAYURE geleistete Assistenz beinhaltet keine Haftungsuebernahme fuer Ereignisse, die auf das Verhalten des Reisenden, auf Dritte zurueckzufuehrende Handlungen oder unvermeidbare und aussergewoehnliche Umstaende zurueckzufuehren sind.
Etwaige Assistenzleistungen in Bezug auf nicht im Vertrag enthaltene Leistungen stellen ausserordentliche Assistenz dar und unterliegen Artikel 17 dieses Vertrags.
Beschwerden, Streitigkeiten und Gerichtsstand
Der Reisende kann Beschwerden bezueglich der gebuchten Reise oder der Vertragsdurchfuehrung einreichen, indem er WAYURE unter den angegebenen Kontaktdaten kontaktiert. Beschwerden muessen schriftlich an support@wayure.com gerichtet werden, wobei die Sachverhalte klar darzulegen und etwaige Belege beizufuegen sind.
WAYURE verpflichtet sich, dem Reisenden innerhalb einer angemessenen Frist zu antworten, die der Komplexitaet der Angelegenheit entspricht.
Die Parteien vereinbaren ausdruecklich, dass fuer alle Streitigkeiten aus der Auslegung, Durchfuehrung oder Beendigung dieses Vertrags ausschliesslich die Gerichte von Santiago de Compostela zustaendig sind.
WAYURE nimmt an keinem alternativen Streitbeilegungsverfahren teil (Schlichtung, Mediation, Schiedsverfahren). Auf ausdruecklichen Wunsch des Reisenden kann eine Teilnahme im Einzelfall geprueft werden, ohne dass WAYURE hierzu verpflichtet waere.
Versicherungen und Deckung
WAYURE hat fuer die vertragsgegenstaendliche Reise eine obligatorische Reiseversicherung bei INTERMUNDIAL abgeschlossen, einschliesslich medizinischer Deckung und Versicherung fuer sportliche Aktivitaeten.
Die Policennummer und die vollstaendige Dokumentation zu den allgemeinen, besonderen und speziellen Versicherungsbedingungen werden dem Reisenden nach Vertragsabschluss und tatsaechlicher Aktivierung des Versicherungsschutzes mitgeteilt.
Der Reisende erklaert, informiert worden zu sein ueber:
- Das Vorhandensein und die Merkmale des enthaltenen Versicherungsschutzes;
- Die vorgesehenen Garantien, Hoechstbetraege und etwaige anwendbare Selbstbehalte;
- Die Ausschluesse, Einschraenkungen und Betriebsbedingungen der Police.
Die enthaltene Versicherung ist nach Aktivierung in keiner Weise erstattungsfaehig, auch nicht bei Stornierung der Reise oder Nichtnutzung aus irgendeinem Grund. Etwaige Erstattungs- oder Entschaedigungsantraege sind vom Reisenden direkt bei der Versicherungsgesellschaft gemaess den Modalitaeten der abgeschlossenen Police einzureichen.
Aenderungen und zusaetzliche Leistungen nach Vertragsunterzeichnung
Jeder Antrag auf Aenderung, Variation oder Ergaenzung der im Vertrag enthaltenen Leistungen, der vom Reisenden nach der Unterzeichnung gestellt wird, gilt nicht automatisch als im vereinbarten Preis enthalten.
Solche Anfragen koennen Folgendes nach sich ziehen:
- Zusaetzliche Kosten, die sich aus den angeforderten Leistungen oder den vorgenommenen Aenderungen ergeben;
- Strafen, Zuschlaege oder Erhoehungen, die von den Leistungstraegern gemaess deren Vertragsbedingungen angewandt werden;
- Eine Verwaltungsgebuehr fuer die organisatorischen, administrativen und koordinierenden Taetigkeiten von WAYURE.
Zu den unter diesen Artikel fallenden Aenderungen gehoeren beispielsweise: Hinzufuegung oder Aenderung des Gepaecktransports, Aufnahme zusaetzlichen Gepaecks bei bereits bestaetigten Leistungen, Aenderungen an Unterkuenften, Transfers oder bereits gebuchten Aktivitaeten, Aenderungen waehrend der Reise an bereits laufenden Leistungen.
WAYURE hat keinerlei Befugnis, von Dritten angewandte Strafen zu aendern, zu reduzieren oder aufzuheben. Die beantragte Aenderung wird erst nach schriftlicher Bestaetigung durch den Reisenden und Zahlung der geforderten Betraege wirksam.
Eigenstaendig erworbene Leistungen und ausserordentliche Assistenz
WAYURE ist ausschliesslich fuer die ausdruecklich in diesem Vertrag enthaltenen Reiseleistungen verantwortlich und haftet in keinem Fall fuer Leistungsstoerungen, Verspaetungen, Stornierungen oder Probleme im Zusammenhang mit vom Reisenden eigenstaendig erworbenen Leistungen, auch wenn diese mit der vertragsgegenstaendlichen Reise zusammenhaengen.
Zu den eigenstaendig erworbenen Leistungen gehoeren:
- Flugtickets, Bahntickets oder Tickets fuer andere Transportmittel;
- Transferleistungen, Unterkuenfte oder Aktivitaeten, die nicht im Vertrag enthalten sind;
- Versicherungen, optionale Leistungen oder Dienste, die vom Reisenden direkt bei Dritten erworben wurden.
Etwaige Anfragen nach Unterstuetzung oder Assistenz in Bezug auf nicht im Vertrag enthaltene Leistungen stellen eine ausserordentliche, nicht verpflichtende und nicht im Reisepreis enthaltene Taetigkeit dar. Sollte WAYURE nach eigenem Ermessen solche Assistenz leisten, unterliegt diese einer im Einzelfall festgelegten Verguetung zuzueglich etwaiger Zusatzkosten.
Mitteilungen und Dokumentation
Die Parteien vereinbaren, dass die E-Mail ein gueltiges und wirksames Kommunikationsmittel im Sinne dieses Vertrags darstellt, sofern sie an die im Vertrag angegebenen Adressen gesendet und vom Empfaenger tatsaechlich empfangen wird.
Jede relevante Mitteilung (Aenderungen, Stornierungen, Beschwerden, Assistenzanfragen, Annahmen oder Ablehnungen von Aenderungen) muss schriftlich per E-Mail erfolgen und gilt mit dem Datum des Eingangs beim Empfaenger als ordnungsgemaess uebermittelt.
Der Reisende verpflichtet sich, eine gueltige und aktive E-Mail-Adresse anzugeben, diese regelmaessig zu ueberwachen und den Eingang der Mitteilungen von WAYURE zu ueberpruefen. Mitteilungen, die aufgrund falscher Adressen oder nicht funktionierender Postfaecher nicht empfangen werden, koennen WAYURE nicht angelastet werden.
Der Reisende erklaert, die folgende Dokumentation erhalten, eingesehen und akzeptiert zu haben, die wesentlicher Bestandteil des Vertrags ist:
- Das Reiseprogramm und die anwendbaren allgemeinen Bedingungen;
- Das Insolvenzschutz-Zertifikat;
- Die Informationen zur Reiseversicherung.
Vertragsunterzeichnung
Zum Nachweis des Vorstehenden erklaeren die Parteien, alle Klauseln dieses Vertrags sorgfaeltig gelesen, verstanden und vollstaendig akzeptiert zu haben, und unterzeichnen ihn am im Titel angegebenen Ort und Datum.
Die Unterzeichnung erfolgt mittels elektronischer Signatur ueber die Plattform Yousign, die die Identifizierung der unterzeichnenden Parteien ermoeglicht, die Integritaet des Dokuments gewaehrleistet und die Rueckverfolgbarkeit des gesamten Signaturvorgangs sicherstellt, in Uebereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung.
Der Reisende nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die ueber Yousign angebrachte elektronische Signatur volle Rechtsgueltigkeit besitzt und in jeder Hinsicht einer eigenhaendigen Unterschrift gleichgestellt ist. Der Vertrag wird nach elektronischer Unterzeichnung den Parteien in digitaler Form uebermittelt und von WAYURE als Nachweis des Vertragsverhaeltnisses aufbewahrt.
Letzte Aktualisierung: Maerz 2026 · Version 3.0 · Kontakt: hello@wayure.com · support@wayure.com
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Santiago de Compostela, Galicia, Spain